Förderverein

Der Verein dient dem Zweck, die Arbeit des Alt- Saarbrücker Kinder- und Jugendhauses zu unterstützen. Nach Satzung fördert die Körperschaft den gemeinnützigen Zweck „Förderung der Jugendhilfe“ nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 4 AO.

Der Förderverein des Alt- Saarbrücker Kinder- und Jugendhauses ist seit dem 01.01.2017 als gemeinnützig anerkannt.

Weiter soll der Verein mit Hilfe von Spendengeldern dazu in der Lage sein, das Kinder- und Jugendhaus in seinen Kernthemen zu unterstützen: Freizeitaktivitäten, Sommerfreizeiten, Seminare zu aktuellen Themen, die die Kinder und Jugendlichen beschäftigen.

Spenden sind möglich über Paypal oder direkt auf unser Konto. Auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenquittung für das Finanzamt.

Die Mitglieder des Fördervereins sind die Mitarbeiter des Kinder- und Jugendhauses, Freunde des Hauses und ehemalige Honorarkräfte, denen das Wohl des Kinder- und Jugendhauses am Herzen liegt.

Die Mitglieder sorgen mit dem Förderverein für die Weiterführung der professionellen Arbeit des Kinder- und Jugendhauses.

Bild Haus Ansicht von vorne

Anschrift:

Förderverein des Alt- Saarbrücker Kinder- und Jugendhauses
Dellengartenstr. 1
66117 Saarbrücken

Bankverbindung:

Sparkasse Saarbrücken
Förderverein des Alt- Saarbrücker Kinder- und Jugendhauses
IBAN: DE53590501010067095034
BIC: SAKSDE55XXX

Steuernummer:

040/140/43182 K 01

Vereinsregister:

VR5491